jwglogo1.GIF - 1KDokumentations- und Verfahrensrichtlinen für DV-Projekte des Zinfo
© 1997 Wolfgang Giere
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2.1 Inhaltliche Übertragbarkeit

Inhaltliche Übertragbarkeit setzt saubere Definitionen voraus. Eine Anwendung wird wohl nur selten von einem Anwender auf den anderen übertragen werden können. Aber die Wiederverwendbarkeit von definierten Teilen muß gewährleistet werden. Deswegen ist die Sicherung einmal ausdiskutierter Felddefinitionen von eminenter Bedeutung. Dazu gehören

Merke: Die Datendefinitionen sollen im (ADD-)Web zur Verfügung stehen (alle, auch alte!).