Arbeitsgruppe "Elektronische Archivierung"
Geschäftsordnung

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Ziele und Organisation der Arbeit

2.1 Arbeitsgremien
2.2 Übertragbarkeit der Lösungen
2.3 Integrierte und interaktive Dokumentation
2.4 Absicherung der Einführung
2.5 Auskunftsbereitschaft der Unterlagen
2.6 Umfang der Geschäftsordnung
2.7 Arbeitsergebnisse

3. Organisation: Verschiedene Verantwortlichkeiten

3.1 Vorstand
3.2 Lenkungsgremium
3.3 Arbeitsgruppe
3.4 Verantwortlichkeit in den einzelnen Phasen

4. Realisierung

4.1 Vorbereitung
4.2 Informationssammlung, Konzeption
4.3 Erstellung eines Pflichtenheftes
4.4 Ausschreibung und Auswahl
4.5 Testinstallation/en und Evaluation
4.6 Stufenweise Beschaffung und Einführung
4.7 Evaluation des Ergebnisses


1. Vorwort

Diese Geschäftsordnung ist ein Vorschlag für die Arbeit der "Arbeitsgruppe Elektronische Archivierung" zur Erfüllung des Vorstandsbeschlusses

"V 69/97

Betr.: Einführung opto-elektronischer Speichermedien zur Archivierung von Dokumenten, insbesondere Krankenakten.

Der Vorstand des Klinikums beschließt die Einsetzung einer "Arbeitsgruppe Elektronische Archivierung".

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Einführung opto-elektronischer Speichermedien zur Archivierung von Dokumenten, insbesondere Krankenakten. Die am Markt vorhandenen Systeme sind unter Berücksichtigung der Integration in ein umfassendes Krankenhaus-Informationssystem zu prüfen. Dem Klinikumsvorstand ist ein geeignetes System vorzuschlagen. Die HBFG-Fähigkeit des Konzeptes ist zu gegebener Zeit gesondert zu prüfen. Zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe wird Herr Prof. Giere, Leiter der Abteilung für Dokumentation und Datenverarbeitung -ZInfo-, berufen. Die laufenden Geschäfte der Arbeitsgruppe werden durch die Abteilung Betriebs- und Raumplanung, Dez. 5, wahrgenommen. ..."

Nach Auflösung der Abteilung 5.5 werden die laufenden Geschäfte von der Abteilung 4.5 wahrgenommen.

 

2. Ziele und Organisation der Arbeit

 

Diese Geschäftsordnung soll qualitativ hochwertige Arbeit sichern helfen. Sie soll die Kommunikation und Delegation von Verantwortlichkeiten erleichtern, das Miteinander in einem Verbundvorhaben regeln.

2.1 Arbeitsgremien

Der Auftrag des Klinikumsvorstandes soll kooperativ durchgeführt werden. Hierzu wird eine regelmäßig tagende kleine Arbeitsgruppe von Fachleuten aus dem Klinikum gebildet, die 14-täglich Dienstag nachmittags die Arbeitsergebnisse abstimmt. Etwa vierteljährlich tagt das Lenkungsgremium, in dem Klinikums-Führungspersönlichkeiten vertreten sind.

Arbeitsgruppe: Lenkungsgremium:
Frau Brahimi, Haus 3, Zinfo
Herr Dr. Clos, Haus 32, ZKi
Herr Dietrich, Haus 1, Dez. 4
Prof. Giere, Haus 3, Zinfo
Herr Dr. Mitrev, Haus 23 a, Zchir
Frau Sadaghiani, Haus 3, Dez. 7
Frau Schade, Haus 8; Zau
Frau Stahl, Haus 23 a, ZRad
Herr Prof. Bitter, ZZMK
Herr Prof. Bratzke, Zrecht
Herr Prof. Giere, ZInfo
Herr Prof. Klepzig, ZIM
Herr Prof. Moritz, Zchir
Herr Prof. Zeiher, ZIM
Herr Prof. Zanella, Zrad
Herr Wilhelm, Pflegedienstleitung
Herr Bleuel, Dez. 4
Frau Thiex-Kreye, Dez. 6
Frau Bantzer, Dez. 6
Herr Hasenstab, Dez. 7
Herr Treu, Personalrat



2.2 Übertragbarkeit der Lösungen

Die gefundene Lösung muß so konzipiert sein, daß sie sich möglichst auf alle Bereiche des Klinikums anwenden läßt. Für Programme gilt das Gebot der Portabilität.

2.3 Integrierte und interaktive Dokumentation

Jederzeit soll die Dokumentation Interessierten Auskunft über den Stand der Arbeit geben können. Projektunterlagen werden intern publiziert.

Interaktiv:

Integriert:

2.4 Absicherung der Einführung

Der Sicherung des Erfolges dient die stufenweise Entwicklung und Beschlußfassung:

Die einzelnen Stufen sind durch Entscheidungs- und Genehmigungsakte des Lenkungsgremiums und/oder des Vorstandes klar voneinander getrennt. Die Genehmigungen bedeuten schrittweise Entlastung der Arbeitsgruppe von der Verantwortung für die organisatorischen Konsequenzen. Durch die interaktive und integrierte Dokumentation ist jederzeit nachvollziehbar, warum bestimmte Problemlösungen gewählt wurden und welche Konsequenzen die Wahl hat. Damit wird der Entscheidungsfindungsprozeß transparent und ermöglicht auch externen Gutachtern zu genau vorgegebenen "Meilensteinen" verantwortbare Empfehlungen - nicht zuletzt auch hinsichtlich der Kosten der zu verwirklichenden Problemlösung.

 

2.5 Auskunftsbereitschaft der Unterlagen

Die im Verlauf des Vorhabens entstehenden Unterlagen sollen Auskunft gewährleisten über:

- Projektentwicklungsstand und - fortschritte für Beteiligte und Management
- Vorschläge geeigneter Systeme
- noch zu erledigende Arbeiten, auch bei Ausfall eines Sachbearbeiters
- aufgetretene Probleme und ihre Bewältigung zu Rechtfertigungs- und/oder Schulungszwecken

Nicht möglichst viel beschriebenes Papier, sondern brauchbare und von verschiedenen Stellen gern benutzte Arbeitsunterlagen sind das Ziel.

2.6 Umfang der Geschäftsordnung

Aus den geschilderten Zielen leitet sich der Umfang der Geschäftsordnung ab. Sie umfaßt:

- Dokumentationsvorschriften
- Berichtswesen
- Vorhabenbegleitung und -Steuerung
- Organisations- und Verfahrensvorschriften.

Die Richtlinien gliedern sich in

Verantwortlichkeiten und organisatorische Voraussetzungen, Kapitel 3

Dokumentations- und Verfahrensvorschriften für die Realisierung, Kapitel 4

 

2.7 Arbeitsergebnisse

Vorbereitung: Zusammensetzung der Gremien, Geschäftsordnung, entsprechender Vorstandsbeschluß zum Start des Vorhabens.
Info-Sammlung und Konzeption: Konkretisierung der Randbedingungen für das Pflichtenheft
Erstellung eines Pflichtenheftes: Pflichtenheft als ausschreibungsfähige Unterlage
Ausschreibung und Auswahl: Vorschlag für eine Testinstallation
Testinstallation, Evaluation: Beschaffungsempfehlung
Beschaffung und Einführung: Zwischenbericht
Evaluation des Ergebnisses: Abschlußbericht, Projektende



3. Organisation: Verschiedene Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsordnung sieht ein System gestufter, wechselseitiger Verantwortlichkeiten vor. Dabei müssen sich methodische und fachliche Qualifikation ergänzen.

3.1 Vorstand

Auftraggeber ist der Vorstand. Er wird beraten durch das Lenkungsgremium.

3.2 Lenkungsgremium

Das Lenkungsgremium berät die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe, prüft die Praktikabilität und empfiehlt dem Vorstand Beschlüsse.

Im Einzelnen gehört zu seinen Aufgaben:

  • 1. Strategische Vorgaben, Richtlinien
    2. Entscheidung im Falle alternativer Lösungsmodelle
    3. Fortschrittskontrolle
    4. Beschließen und Bestätigen der Arbeitsergebnisse und des weiteren Vorgehens, periodisch oder zu bestimmten Meilensteinen.
    5. Formelle und informelle Unterstützung der Umsetzung der Ergebnisse im Klinikum
    6. Rückendeckung bei unvermeidlichen Schwierigkeiten
    7. Festlegung von Prioritäten bei der Umsetzung (z.B. Reihenfolge der Zentren bei der Einführung)

  • 3.3 Arbeitsgruppe

    Die Arbeitsgruppe erarbeitet Lösungsvorschläge zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses, stellt sie dem Lenkungsgremium vor und läßt sich bei Meilensteinen vom Lenkungsgremium beraten.

    3.4 Verantwortlichkeit in den einzelnen Phasen

    Die Beziehungen zwischen Lenkungsgremium und Arbeitsgruppe, Projektphasen, Meilensteinen und Dokumenten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

    Projektphasen Lenkungsgremium Arbeitsgruppe Dokument Meilenstein
    Vorbereitung Zusammensetzung konstituiert sich Geschäftsordnung Projektstart
    Info-sammlung,
    Konzeption
    prüft, akzeptiert formuliert Randbedingungen für das Pflichtenheft Genehmigung "Szenario"
    Erstellung eines
    Pflichtenheftes
    prüft, akzeptiert formuliert Pflichtenheft Ausschreibung
    Ausschreibung und Auswahl prüft, akzeptiert den Vorschlag realisiert, dokumentiert

    kritische

    Beurteilung

    Empfehlung für Test(installation)
    Testinstallation/en und Evaluation prüft, akzeptiert unterstützt kritische Beurteilung Beschaffungs-empfehlung
    Beschaffung und Einführung Prioritätensetzung, Unterstützung unterstützt Zwischenbericht Teilabnahme
    Evaluation Entlassung der AG evaluiert, formuliert Abschlußbericht Abnahme

    4. Realisierung

    Zu jeder Realisierungsphase gehören spezifische Dokumente, die zusammen die Vorhaben- bzw. Projektakte ergeben.

    4.1 Vorbereitung

    Die Vorbereitungsphase dient der Etablierung der Gremien. Die Arbeitsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Vorgehensweise, die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation regelt.

    4.2 Informationssammlung, Konzeption

    Die Sammlung von Informationen erstreckt sich auf interne Bedingungen (z.B. Ist-Analyse) und auch auf eine erste Sichtung der externen Bedingungen, nämlich Archivierungssysteme auf dem Markt. Die Konzeptionsphase dient der Erarbeitung von Richtlinien. Die Richtlinien sollen

    - die Problemstellung erläutern
    - den Rahmen der notwendigen Ist-Analyse abstecken
    - unverzichtbare Bedingungen festlegen (z.B. EDV-technische)
    - überprüfen, ob gesetzliche Bestimmungen die Realisierung des Projektes beeinflussen

    4.3 Erstellung eines Pflichtenheftes

    Das Pflichtenheft als ausschreibungsfähige Unterlage muß den Bedarf an Funktionalität aller Archive im Klinikum enthalten, unter Berücksichtigung der Richtlinien. Folgende Bereiche sind in hinreichendem Detaillierungsgrad zu bearbeiten:

    - Ist-Analyse

    - Gesetzliche Grundlagen

    - Funktionalität

    4.4 Ausschreibung und Auswahl

    Die Ausschreibung wird nach dem im Klinikum üblichen Verfahren durchgeführt. Die Angebote werden von der Arbeitsgruppe gesichtet. In Abstimmung mit dem Lenkungsgremium wird eine Empfehlung für die Testinstallation/en an den Vorstand gemacht.

    4.5 Testinstallation/en und Evaluation

    Die Testinstallation/en wird/werden gemeinsam von der beauftragten Firma und der Arbeitsgruppe betreut. Das Pflichtenheft ist der Maßstab für die Evaluation. Das Ergebnis ist eine Beschaffungsempfehlung an den Vorstand.

    4.6 Stufenweise Beschaffung und Einführung

    - Zeitplan für Beschaffung und Einführung

    - Begleitung

    - Regelung der Verantwortlichkeiten für die Routine

    - Zwischenbericht

    4.7 Evaluation des Ergebnisses

    - Evaluation

    - Abschlußbericht

    Mit der Abnahme des Abschlußberichtes durch den Vorstand endet die Arbeit der Arbeitsgruppe




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