Arbeitsgruppe
"Elektronische Archivierung"
Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Ziele und Organisation der Arbeit
2.1 Arbeitsgremien
2.2 Übertragbarkeit der Lösungen
2.3 Integrierte und interaktive Dokumentation
2.4 Absicherung der Einführung
2.5 Auskunftsbereitschaft der Unterlagen
2.6 Umfang der Geschäftsordnung
2.7 Arbeitsergebnisse
3. Organisation: Verschiedene Verantwortlichkeiten
3.1 Vorstand
3.2 Lenkungsgremium
3.3 Arbeitsgruppe
3.4 Verantwortlichkeit in den einzelnen Phasen
4. Realisierung
4.1 Vorbereitung
4.2 Informationssammlung, Konzeption
4.3 Erstellung eines Pflichtenheftes
4.4 Ausschreibung und Auswahl
4.5 Testinstallation/en und Evaluation
4.6 Stufenweise Beschaffung und Einführung
4.7 Evaluation des Ergebnisses
Diese Geschäftsordnung ist ein Vorschlag für die Arbeit der "Arbeitsgruppe Elektronische Archivierung" zur Erfüllung des Vorstandsbeschlusses
"V 69/97
Betr.: Einführung opto-elektronischer Speichermedien zur Archivierung von Dokumenten, insbesondere Krankenakten.
Der Vorstand des Klinikums beschließt die Einsetzung einer "Arbeitsgruppe Elektronische Archivierung".
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Einführung opto-elektronischer Speichermedien zur Archivierung von Dokumenten, insbesondere Krankenakten. Die am Markt vorhandenen Systeme sind unter Berücksichtigung der Integration in ein umfassendes Krankenhaus-Informationssystem zu prüfen. Dem Klinikumsvorstand ist ein geeignetes System vorzuschlagen. Die HBFG-Fähigkeit des Konzeptes ist zu gegebener Zeit gesondert zu prüfen. Zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe wird Herr Prof. Giere, Leiter der Abteilung für Dokumentation und Datenverarbeitung -ZInfo-, berufen. Die laufenden Geschäfte der Arbeitsgruppe werden durch die Abteilung Betriebs- und Raumplanung, Dez. 5, wahrgenommen. ..."
Nach Auflösung der Abteilung
5.5 werden die laufenden Geschäfte von der Abteilung 4.5
wahrgenommen.
Diese Geschäftsordnung soll
qualitativ hochwertige Arbeit sichern helfen. Sie soll die Kommunikation
und Delegation von Verantwortlichkeiten erleichtern, das Miteinander
in einem Verbundvorhaben regeln.
Der Auftrag des Klinikumsvorstandes soll kooperativ durchgeführt werden. Hierzu wird eine regelmäßig tagende kleine Arbeitsgruppe von Fachleuten aus dem Klinikum gebildet, die 14-täglich Dienstag nachmittags die Arbeitsergebnisse abstimmt. Etwa vierteljährlich tagt das Lenkungsgremium, in dem Klinikums-Führungspersönlichkeiten vertreten sind.
Arbeitsgruppe: | Lenkungsgremium: |
Frau Brahimi, Haus 3, Zinfo |
Herr Prof. Bitter, ZZMK |
2.2 Übertragbarkeit
der Lösungen
Die gefundene Lösung muß
so konzipiert sein, daß sie sich möglichst auf alle
Bereiche des Klinikums anwenden läßt. Für Programme
gilt das Gebot der Portabilität.
2.3 Integrierte und interaktive Dokumentation
Jederzeit soll die Dokumentation Interessierten Auskunft über den Stand der Arbeit geben können. Projektunterlagen werden intern publiziert.
Interaktiv:
Integriert:
2.4 Absicherung der Einführung
Der Sicherung des Erfolges dient die stufenweise Entwicklung und Beschlußfassung:
Die einzelnen Stufen sind durch
Entscheidungs- und Genehmigungsakte des Lenkungsgremiums und/oder
des Vorstandes klar voneinander getrennt. Die Genehmigungen bedeuten
schrittweise Entlastung der Arbeitsgruppe von der Verantwortung
für die organisatorischen Konsequenzen. Durch die interaktive
und integrierte Dokumentation ist jederzeit nachvollziehbar, warum
bestimmte Problemlösungen gewählt wurden und welche
Konsequenzen die Wahl hat. Damit wird der Entscheidungsfindungsprozeß
transparent und ermöglicht auch externen Gutachtern zu genau
vorgegebenen "Meilensteinen" verantwortbare Empfehlungen
- nicht zuletzt auch hinsichtlich der Kosten der zu verwirklichenden
Problemlösung.
2.5 Auskunftsbereitschaft der Unterlagen
Die im Verlauf des Vorhabens entstehenden Unterlagen sollen Auskunft gewährleisten über:
- Projektentwicklungsstand und
- fortschritte für Beteiligte und Management
- Vorschläge geeigneter Systeme
- noch zu erledigende Arbeiten, auch bei Ausfall eines Sachbearbeiters
- aufgetretene Probleme und ihre Bewältigung zu Rechtfertigungs-
und/oder Schulungszwecken
Nicht möglichst viel beschriebenes
Papier, sondern brauchbare und von verschiedenen Stellen gern
benutzte Arbeitsunterlagen sind das Ziel.
2.6 Umfang der Geschäftsordnung
Aus den geschilderten Zielen leitet sich der Umfang der Geschäftsordnung ab. Sie umfaßt:
- Dokumentationsvorschriften
- Berichtswesen
- Vorhabenbegleitung und -Steuerung
- Organisations- und Verfahrensvorschriften.
Die Richtlinien gliedern sich in
Verantwortlichkeiten und organisatorische Voraussetzungen, Kapitel 3
Dokumentations- und Verfahrensvorschriften
für die Realisierung, Kapitel 4
Vorbereitung: | Zusammensetzung der Gremien, Geschäftsordnung, entsprechender Vorstandsbeschluß zum Start des Vorhabens. |
Info-Sammlung und Konzeption: | Konkretisierung der Randbedingungen für das Pflichtenheft |
Erstellung eines Pflichtenheftes: | Pflichtenheft als ausschreibungsfähige Unterlage |
Ausschreibung und Auswahl: | Vorschlag für eine Testinstallation |
Testinstallation, Evaluation: | Beschaffungsempfehlung |
Beschaffung und Einführung: | Zwischenbericht |
Evaluation des Ergebnisses: | Abschlußbericht, Projektende |
3. Organisation:
Verschiedene Verantwortlichkeiten
Die Geschäftsordnung sieht
ein System gestufter, wechselseitiger Verantwortlichkeiten vor.
Dabei müssen sich methodische und fachliche Qualifikation
ergänzen.
Auftraggeber ist der Vorstand.
Er wird beraten durch das Lenkungsgremium.
Das Lenkungsgremium berät die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe, prüft die Praktikabilität und empfiehlt dem Vorstand Beschlüsse.
Im Einzelnen gehört zu seinen Aufgaben:
Die Arbeitsgruppe erarbeitet Lösungsvorschläge zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses, stellt sie dem Lenkungsgremium vor und läßt sich bei Meilensteinen vom Lenkungsgremium beraten.
3.4 Verantwortlichkeit in den einzelnen Phasen
Die Beziehungen zwischen Lenkungsgremium und Arbeitsgruppe, Projektphasen, Meilensteinen und Dokumenten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Projektphasen | Lenkungsgremium | Arbeitsgruppe | Dokument | Meilenstein |
Vorbereitung | Zusammensetzung | konstituiert sich | Geschäftsordnung | Projektstart |
Info-sammlung, Konzeption |
prüft, akzeptiert | formuliert | Randbedingungen für das Pflichtenheft | Genehmigung "Szenario" |
Erstellung eines Pflichtenheftes |
prüft, akzeptiert | formuliert | Pflichtenheft | Ausschreibung |
Ausschreibung und Auswahl | prüft, akzeptiert den Vorschlag | realisiert, dokumentiert |
kritische Beurteilung |
Empfehlung für Test(installation) |
Testinstallation/en und Evaluation | prüft, akzeptiert | unterstützt | kritische Beurteilung | Beschaffungs-empfehlung |
Beschaffung und Einführung | Prioritätensetzung, Unterstützung | unterstützt | Zwischenbericht | Teilabnahme |
Evaluation | Entlassung der AG | evaluiert, formuliert | Abschlußbericht | Abnahme |
Zu jeder Realisierungsphase gehören spezifische Dokumente, die zusammen die Vorhaben- bzw. Projektakte ergeben.
Die Vorbereitungsphase dient der Etablierung der Gremien. Die Arbeitsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Vorgehensweise, die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation regelt.
4.2 Informationssammlung, Konzeption
Die Sammlung von Informationen erstreckt sich auf interne Bedingungen (z.B. Ist-Analyse) und auch auf eine erste Sichtung der externen Bedingungen, nämlich Archivierungssysteme auf dem Markt. Die Konzeptionsphase dient der Erarbeitung von Richtlinien. Die Richtlinien sollen
- die Problemstellung erläutern
- den Rahmen der notwendigen Ist-Analyse abstecken
- unverzichtbare Bedingungen festlegen (z.B. EDV-technische)
- überprüfen, ob gesetzliche Bestimmungen die Realisierung
des Projektes beeinflussen
4.3 Erstellung eines Pflichtenheftes
Das Pflichtenheft als ausschreibungsfähige Unterlage muß den Bedarf an Funktionalität aller Archive im Klinikum enthalten, unter Berücksichtigung der Richtlinien. Folgende Bereiche sind in hinreichendem Detaillierungsgrad zu bearbeiten:
- Ist-Analyse
- Gesetzliche Grundlagen
- Funktionalität
Die Ausschreibung wird nach dem im Klinikum üblichen Verfahren durchgeführt. Die Angebote werden von der Arbeitsgruppe gesichtet. In Abstimmung mit dem Lenkungsgremium wird eine Empfehlung für die Testinstallation/en an den Vorstand gemacht.
4.5 Testinstallation/en und Evaluation
Die Testinstallation/en wird/werden gemeinsam von der beauftragten Firma und der Arbeitsgruppe betreut. Das Pflichtenheft ist der Maßstab für die Evaluation. Das Ergebnis ist eine Beschaffungsempfehlung an den Vorstand.
4.6 Stufenweise Beschaffung und Einführung
- Zeitplan für Beschaffung und Einführung
- Begleitung
- Regelung der Verantwortlichkeiten für die Routine
- Zwischenbericht
4.7 Evaluation des Ergebnisses
- Evaluation
- Abschlußbericht
Mit der Abnahme des Abschlußberichtes durch den Vorstand endet die Arbeit der Arbeitsgruppe
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